Wie können Personen rechtlich benannt werden, die von rassistischen Strukturen benachteiligt werden – und welche Maßnahmen dürfen oder müssen ergriffen werden, um das zu ändern? Dieser Bericht untersucht zwei zentrale Leerstellen der deutschen Antirassismuspolitik: Er analysiert bestehende Terminologien und entwickelt Empfehlungen für eine rechtssichere, Communitys-anschlussfähige Sprache. Zugleich prüft er die rechtlichen Grundlagen und Grenzen positiver Maßnahmen – von Stipendienprogrammen bis zu Interviewquoten – auf nationaler, europäischer und völkerrechtlicher Ebene.
Projektinfos
- Entstanden im Rahmen des Projekts Grundlagen für ein intersektionales Antirassismus-Mainstreaming (GIAM)
- Projektlaufzeit: März 2024 – März 2026
- Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
Methodik
- Rechtsdogmatische Analyse: deutsches Verfassungs- und Antidiskriminierungsrecht, europäisches Recht, Völkerrecht
- 20 leitfadengestützte Expert*innenkonsultationen aus Recht, Verwaltung und Zivilgesellschaft
- Digitale Rechtswerkstatt mit 16 Expert*innen (September 2025)
- Fokusgruppe mit 8 Communitys-Vertreter*innen (Januar 2026)
- Qualitative Diskursanalyse zentraler Dokumente statt
Zitiervorschlag
Ghadery, F. (2026). Für ein antirassistisches Recht – Begriffe & positive Maßnahmen zur Gleichstellung. Zentrum für Data-driven Empowerment, Leadership und Advocacy (zedela). zedela.org/publikationen/antirassistisches-recht-begriffe-und-positive-massnahmen
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